Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung ist die vertragliche Vereinbarung der Beteiligten an einem Versicherungsvertrag, dass der Versicherungsnehmer am Überschuss des Versicherers beteiligt ist. Als Voraussetzung dafür gilt, dass der Versicherer des betreffenden Versicherungszweiges auch einen Gewinn erzielt hat. Damit der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Höhe der Gewinnbeteiligung in Kenntnis gesetzt wird, kann er sich diese Informationen vom Versicherer holen. Dieses Recht ist im VAG geregelt. Diesem kommt vor allem bei Lebensversicherungen eine hohe Bedeutung zu. Eine andere Bezeichnung für Gewinnbeteiligung ist die Dividende. Diese gibt die Höhe jenes Anteiles an, welchen der Aktionär einer Aktiengesellschaft aus dem Reingewinn, der ausgeschüttet wird, erhält. Gewinn und Dividende werden nur ausbezahlt, wenn der erforderliche Gewinnanteilschein oder Dividendenschein vorgelegt wird. Des Weiteren kann auch für Mitarbeiter eine Beteiligung am Erfolg eines Unternehmens vereinbart werden. In diesem Fall wird diese Beteiligung als Form des Arbeitsentgeltes gesehen, deren Höhe sich nach dem erwirtschafteten Jahresergebnis richtet.