Geschwindigkeitskontrolle

Eine Geschwindigkeitskontrolle wird von Ordnungsbehörden durchgeführt, um die Einhaltung beziehungsweise Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überprüfen. Werden grobe Verstöße gegen eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit beispielsweise innerhalb einer Ortschaft oder im Baustellenbereich festgestellt, werden Bußgelder verhängt und Eintragungen in das Verkehrszentralregister Flensburg vorgenommen. Neueste Geräte zum Einsatz bei der Geschwindigkeitskontrolle arbeiten mit Infrarotlicht. Sensoren in der Fahrbahn messen die Geschwindigkeit, bei Überschreitung wird die Blitzer-Anlage ausgelöst. Da einige Anlagen inzwischen von hinten fotografieren können, werden auch Zweiradfahrer bei einer Geschwindigkeitskontrolle beweiskräftig erfasst. Erhält der Fahrzeugführer beziehungsweise Fahrzeughalter je nach Strafenkatalog ein Bußgeld, kann er dagegen Widerspruch einlegen. Wenn in einer bestehenden Rechtsschutzversicherung das Bußgeldverfahren ausdrücklich mitversichert ist, übernimmt der Versicherer ohne Prüfung der Erfolgsaussichten ein Verfahren gegen den Bußgeldbescheid. Ist eine Rechtsverteidigung in diesem Fall erfolglos, bezahlt der Rechtsschutzversicherer die angefallenen Gebühren und Kosten an die Behörden. Wenn Bußgeldverfahren nicht innerhalb des Rechtsschutzvertrages versichert sind, werden vom Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten vor einer Zusage zur Verfahrensdurchführung geprüft.

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