Genesungsgeld

Genesungsgeld ist ein Begriff, der aus der privaten Unfallversicherung bekannt ist. Versicherte, die neben der Leistung des Krankenhaustagegeldes auch das Genesungsgeld in ihren Versicherungsvertrag einschließen lassen, erhalten zusätzliche Barleistungen. Dabei richtet sich der Zeitraum, für den Genesungsgeld gezahlt wird, nach den Tagen, die stationär in einem Krankenhaus verbracht wurden. Damit ist auch schon klar, dass Barleistungen für die weitere Genesung nur dann gezahlt werden, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung vorausgegangen ist. Allerdings ist der Leistungszeitraum auf maximal 100 Kalendertage begrenzt. Hier ist auch zu beachten, dass mehrere Krankenhausaufenthalte aufgrund ein und desselben Unfalls als ununterbrochener Krankenhausaufenthalt gewertet werden. Von der Höhe der Leistung entspricht der tägliche Betrag, der für die weitere Genesung Zuhause gezahlt wird, exakt der Höhe des Krankenhaustagegeldes. Eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig. Der Versicherer ermittelt anhand der Daten über den Krankenhausaufenthalt des Versicherten automatisch auch die Dauer, für die er zusätzliche Leistungen für den weiteren Genesungsvorgang zu erbringen hat.

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