Fußgänger

Auch als Fußgänger ist man selbstverständlich dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr an Regeln zu halten und darauf zu achten, dass man keine Gefahrensituationen herbeiführt. Während man als Fahrzeughalter und Teilnehmer am Straßenverkehr durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, falls man einen Schaden verursachen sollte, gilt diese Versicherung nicht für Personen, die zu Fuß unterwegs sind. Daher ist es für jeden Fußgänger sehr wichtig, dass er sich über den Weg der Privathaftpflicht-Versicherung gegen die potenziellen Gefahren absichert, die auf jeden Verkehrsteilnehmer lauern. Zwar sind nach wie vor leider noch viele Verbraucher der Meinung, dass man keinen Unfall verursachen könne, wenn man achtsam zu Fuß unterwegs ist, aber dennoch kann es auch in dieser Situation durchaus schnell zu einem Verkehrsunfall kommen. Man muss lediglich auf dem Gehweg stolpern, was immer passieren kann. Wenn dadurch ein Fahrzeug ausweichen muss und einen Unfall verursacht, ist man in diesem Fall als Fußgänger für den Schaden verantwortlich.

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