Frauenrabatt

Ein Frauenrabatt wird hauptsächlich bei einer Kfz-Versicherung vergeben. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Frauen weniger Autounfälle verursachen und ein anderes Fahrverhalten als Männer besitzen. Ausschließlich weibliche Fahrzeugführer können den Frauenrabatt in Anspruch nehmen, und es muss für das Versicherungsunternehmen ersichtlich sein, dass ausschließlich eine Frau den PKW fährt. Besonders für alleinerziehende und alleinstehende Frauen ebenso wie für Geschiedene bietet sich der Frauenrabatt bei der Kfz-Versicherung an. Bei geschiedenen Frauen kann eine bessere Schadenfreiheitsklasse ebenfalls übernommen werden, auch wenn sie vorher mit bei ihrem Ehemann versichert waren, der als alleiniger Versicherungsnehmer aufgetreten ist. Somit muss die Geschiedene nicht mit der höchsten Schadenfreiheitsklasse von 240 % beginnen. Um den Rabatt von der Kfz-Versicherung zu erhalten, muss die Antragstellerin für den Rabatt einen PKW für zwei Jahre ohne Schaden im Straßenverkehr geführt haben. Eine Änderung der Partnerschaftsverhältnisse der Rabattempfängerin sind der Versicherung sofort mitzuteilen, da diese den Versicherungsvertrag kündigen kann.

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