Erhöhte Gefahr

Bei Versicherungen aller Art wird bei der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zunächst immer erst eine Bestandsaufnahme gemacht. Die Versicherungsgesellschaft möchte hierbei herausfinden, welche Risiken gegeben sind und wie der jeweilige Versicherungsfall auch optimal versichert werden kann. Bei der Bestandsaufnahme kann sich mitunter herausstellen, dass eine erhöhte Gefahr gegeben ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um Vorschäden an einem Gebäude handeln, die ein weiteres Risiko begünstigen. So kann ein beschädigtes Dach dazu führen, dass im Winter eine Dachlawine droht. Die Versicherung sieht einen solchen Fall als erhöhte Gefahr an und stuft daher auch die Beiträge zur Versicherung höher ein. Auch bei Krankenversicherungen besteht häufig bereits ein erhöhtes Risiko für den Versicherten, eine Krankheit zu erleiden, beispielsweise, wenn bereits Operationen vorgenommen wurden oder aber Vorerkrankungen gegeben sind. Für Fälle wie diese sieht die Versicherung üblicherweise auch eine höhere Versicherungsprämie vor. Ebenso kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer überhaupt abgelehnt wird.

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