Erfüllungsgehilfe

Unter einem Erfüllungsgehilfen versteht man eine unterwiesene Person, die verschiedene Tätigkeiten wahrnimmt und einer anderen Person hilft. Ein klassischer Erfüllungsgehilfe ist ein Mitarbeiter, der verschiedene Aufgaben, die der Arbeitgeber auch selbst ausführen könnte, übernimmt und erledigt. Bei solchen Arbeiten und Aufgaben kann es immer auch unterschiedliche Risikoquellen geben. Gerade dann, wenn es sich um gewerbliche Aufträge handelt, die bearbeitet werden sollen, kann es etwa zu einer unsachgemäßen Ausführung durch den Erfüllungsgehilfen kommen. Hierbei kann es zu Schäden kommen. Diese liegen jedoch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Wenn Ansprüche seitens des Kunden an diesen gestellt werden, kann die Verantwortung nicht an den Erfüllungsgehilfen abgewälzt werden. Bei Haftpflichtversicherungen und anderen Versicherungen spielt es daher oft eine große Rolle, welche Aufgaben durch Erfüllungsgehilfen wahrgenommen werden. Der Erfüllungsgehilfe muss darüber hinaus in risikoreicheren Aufgaben genau unterwiesen werden und die Sicherheitsbestimmungen kennen, damit das Risiko so gering wie möglich gehalten werden kann.

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