Einkommensteuer-Ermäßigung

Die Inanspruchnahme einer Einkommenssteuer-Ermäßigung verringert sich vor allem bei Selbstständigen und Freiberuflern die finanzielle Steuerbelastung. Wenn dieser Personenkreis beispielsweise eine Krankenversicherung abschließt, so ist das verbunden mit der Berechtigung zur Einkommensteuer-Ermäßigung. Unberücksichtigt bleibt dabei, zu wessen Gunsten beziehungsweise auf wessen Leben die Versicherung abgeschlossen wurde. Die jährlichen Beiträge der Krankenversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Prämien zur Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Sozialversicherung. Durch die Einkommensteuer-Ermäßigung kommt es außerdem zur Verminderung der Kirchensteuer. Im Gegensatz zu Selbstständigen dürfen Rentner, Beamte und Arbeitnehmer allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sogenannte Vorsorgeaufwendungen abziehen. Meist wird diese Summe allein durch die Beiträge zur Krankenversicherung überschritten. Wird von Selbstständigen eine Krankenversicherung allein bezahlt, beträgt der Freibetrag bis zu 2.400 Euro. Vorsorgebeiträge können dennoch in voller Höhe in die Steuererklärung einbezogen werden, da das Finanzamt bis 2019 eine automatische Prüfung vornimmt (entscheidet zugunsten des Steuerpflichtigen).