Eingebrachte Sachen

Eingebrachte Sachen können im gewerblichen Bereich gefunden werden. Hier sind sie vor allem im Gastgewerbe bzw. in der Beherbergungsbranche von Bedeutung. Bei eingebrachten Sachen handelt es sich um Gegenstände bzw. mitunter auch um Wertsachen, die sich nicht im Eigentum des Beherbergungsbetriebes bzw. Gastronomiebetriebes befinden, sondern von Gästen mitgebracht und für die Zeit des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des Betriebes aufbewahrt werden. Diese Gegenstände können durch Unachtsamkeit oder Diebstahl während des Aufenthaltes natürlich abhandenkommen oder beschädigt werden. Üblicherweise werden hierbei häufig Ansprüche an den jeweiligen Betreiber gestellt. Durch eine entsprechende Versicherung können von Gästen eingebrachte Gegenstände versichert werden. Auch eine Rechtschutzversicherung für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sieht für gewöhnlich eine entsprechende Klausel vor, um eingebrachte Dinge mit zu versichern. Im Schadensfall kommt die Versicherung dann dafür auf, dass eventuelle Gerichtskosten übernommen werden oder aber dem Gast Ersatz in finanzieller Form für seinen Verlust erbracht werden kann.