Deckungsklage

Bei der Deckungsklage handelt es sich um eine Möglichkeit, mit einer gerichtlichen Klage einen behaupteten Versicherungsanspruch geltend zu machen. Dabei handelt es sich um eine Klagemöglichkeit für Versicherungsnehmer gegen ein Versicherungsunternehmen, wenn dieses die Kostenübernahme abgelehnt hat. Dabei gibt es die Möglichkeit, diese Klage als Leistungsklage oder als Feststellungsklage zu erheben. Durch eine Leistungsklage kann erreicht werden, dass das Versicherungsunternehmen verpflichtet wird, die Kosten aus dem Versicherungsanspruch zu übernehmen. Von einer Feststellungsklage wird hingegen gesprochen, wenn durch ein Gericht festgestellt werden soll, dass das Versicherungsunternehmen verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Die Deckungsklage kann der Versicherungsnehmer erst erheben, wenn dieser seine Ansprüche zuvor gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend gemacht und wenn der Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen im Anschluss daran eine schriftliche Ablehnung der Kostenübernahme erhalten hat. Die Erhebung der Deckungsklage ist dabei an eine Frist von sechs Monaten gebunden. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherungsnehmer die schriftliche Ablehnung der Kostenübernahme vom Versicherungsunternehmen erhalten hat.

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