Beratungsrechtsschutz

Ein Beratungsrechtsschutz hilft immer dann, wenn nach einer schriftlichen oder mündlichen Erteilung eine Auskunft durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden soll. Dies betrifft neben dem Familienrecht auch das Erbrecht. Für diese beiden Rechtsgebiete tritt normalerweise der herkömmliche Rechtsschutz nicht ein. Dieser greift auch nicht, wenn Gespräche mit dem Gegner des Anspruchs geführt werden oder es um das Abfassen von Schreiben geht. Wer als Versicherter über einen Beratungsrechtsschutz verfügt, kann sich für einen Anwalt der eigenen Wahl entscheiden und von beliebig vielen Beratungen profitieren, denn ein Beratungsrechtsschutz ist auch immer Bestandteil der Rechtsschutzpolice. Gelten alle Voraussetzungen in einem Rechtsschutzfall als erfüllt, kann man sich entscheiden, ob es lediglich eine Beratung sein soll oder ob der Anwalt auch vor dem Richtertisch tätig werden soll. Wer jedoch den Beratungsrechtsschutz im Erb- oder Familienrecht nutzen will, kann dies nur dann tun, wenn nicht andere gebührenpflichtige Kosten mit der Beratung beim Anwalt verbunden sind.

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