Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden sind wichtige Bestandteile insbesondere in der klassischen Haftpflichtversicherung. Darunter verstehen die Versicherer Schäden, die nicht sofort beim Vertragsabschluss deutlich sichtbar sind. Die Entwicklung ist schleichend und meist kann der Zeitpunkt der Entstehung nicht nachgewiesen werden. In der Regel haben sich Versicherungsgesellschaften darauf verlegt, Allmählichkeitsschäden gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen von den Leistungen auszuschließen. Dazu gehört das Einwirken von Gasen, Temperatur, Feuchtigkeit oder Dämpfen wie auch allmählich auftretende Schäden durch Niederschläge wie Staub, Ruß und Rauch. Doch bieten immer mehr Versicherer einen Haftpflichtversicherungsschutz an, der die besonderen Risiken, die von Allmählichkeitsschäden ausgehen, dennoch versichern. In vielen Fällen kann auch die Betriebshaftpflichtversicherung von Firmen eintreten, wenn die beispielsweise Instandsetzungsarbeiten vorgenommen haben, die unsachgemäß ausgeführt wurden und erst allmählich Schäden sichtbar werden, wie beispielsweise nach dem Verlegen von Wasserrohren. Viele Betriebe sichern sich mit speziellen Tarifen gegen Schäden dieser Art ab, die auch noch Jahre nach Handwerkerarbeiten auftreten können.

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