Die Bezeichnung AHB Versicherung steht für die Abkürzung Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung. Diese allgemeingültigen Versicherungsbedingungen werden in allen Bereichen der Haftpflichtversicherung angewendet. Dies betrifft die Privathaftpflichtversicherung oder Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie die Betriebshaftpflichtversicherung, wobei je nach Versicherungsprodukt besondere weitere Bestimmungen anzutreffen sind. Erwähnenswerte Abweichungen finden sich in der Berufshaftpflicht- und in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die AHB Versicherung bezeichnet ausdrücklich kein gesondertes Versicherungsprodukt. Den rechtlichen Rahmen für Haftpflichtversicherungen gibt in Deutschland das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 100 bis 124 VVG) vor. Den vertraglichen Rahmen zwischen Versicherer und Kunden bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften. Bei einer Haftpflichtversicherung ist der vertragliche Rahmen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung definiert. Zuständig für die Herausgabe der auch Musterbedingungen genannten Regelungen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Jedem Versicherungsvertrag werden gesonderte Bestimmungen beigefügt. Beispielsweise sind vertragliche Bestandteile sowohl besondere Bedingungen als auch Risikobeschreibungen. Erst die Kombination dieser mit weiteren Regelungen auf dem Versicherungsschein ergibt ein spezielles Haftpflichtversicherungsprodukt.
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