AGB-Gesetz

AGB-Gesetz steht als Abkürzung für das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz auch als AGB bezeichnet und in der Umgangssprache als das so genannte „Kleingedruckte“ bekannt. Dieses Gesetz diente der inhaltlichen Kontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen und war bis zu dessen Außer-Kraft-Setzung zum 31. Dezember 2001 Teil des Verbraucherschutzes. Die inhaltliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll Vertragspartner von Unternehmen und damit vor allem Verbraucher davor schützen, sich an für sie nachteilige Bestimmungen im „Kleingedruckten“ zu binden.Das AGB-Gesetz wurde im Rahmen der europäischen Schulrechtsmodernisierung außer Kraft gesetzt. Nachfolger seit 2002 ist das neue Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Heute sind hier nahezu alle Regelungen zum Schutz des Verbrauchers enthalten. Inhaltlich wurden im Rahmen dieses Gesetzänderungsverfahrens jedoch kaum Änderungen vorgenommen. Zu finden ist das neue Gesetz in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zusätzlich dazu regelt das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) die formellen Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen..

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