Abzugsfranchise

Abzugsfranchise ist der Selbstbehalt (englisch: Franchise) des Versicherten an einem Schaden. Der Versicherer tritt für den über einem Selbstbehalt liegenden Teil des Schadens ein. Demzufolge bringt der Versicherte einen festgelegten Teil selbst auf. Möglich ist die Vereinbarung einer festen Summe oder eines bestimmten Prozentsatzes. Es kann auch eine Kombination aus beiden sein. Abzugsfranchise wird vereinbart, um zum einen die Regulierungskosten bei einem unverhältnismäßig hohen Regulierungsaufwand nicht unnötigerweise nach oben zu treiben. Da der Versicherte gewisse Schadenssummen selbst reguliert beziehungsweise nicht zur Anzeige bringt, wirkt sich dies auch positiv auf die Versicherungsbeiträge aus. Zum anderen verhindert ein Selbsthalt in gewissem Maße einen Versicherungsbetrug. Eine Kombination von Abzugs- und Integralfranchise ist ebenfalls möglich. Wird eine Abzugsfranchise von beispielsweise 10 Prozent vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden 10 Prozent der Aufwendungen. Bei einem Schaden von 10.000 Euro beträgt der Selbstbehalt daher 1.000 Euro. Alle Schäden unter 1.000 Euro reguliert der Versicherungsnehmer selbst.

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