Ratgeber

Rürup-Rente kann vererbbar sein

Generell sind Ansprüche resultierend aus der Rürup-Rente nicht vererbbar. Stirbt der Sparer, haben weder Ehepartner noch Kinder Zugriff auf die Ersparnisse. Viele Versicherungen ermöglichen in diesem Zusammenhang allerdings den separaten Abschluss einer Zusatzpolice, die dafür sorgt, dass Hinterbliebene im Todesfall berücksichtigt werden. Einige Versicherer benötigen für den Abschluss der Zusatzversicherung einen Gesundheitsnachweis von Seiten des Sparers, wobei es mittlerweile sehr viele Anbieter gibt, die auf entsprechende Maßnahmen verzichten und eine Police direkt verfügbar machen. Hierbei können häufig nicht nur Ehepartner oder Kinder, sondern auch andere Personen als Erben eingetragen werden. Eine etwaige familiäre Verbindung ist daher nicht unbedingt erforderlich.

Finanzielle Altersabsicherung

Unter Umständen wird die Möglichkeit der Vererbung nicht von jedem Versicherer im Hinblick auf die Rürup-Rente angeboten. Dies hat den Grund, dass die Rürup-Rente einzig auf die finanzielle und zusätzliche Altersabsicherung für den Einzelnen abzielt. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist auf die Art der Police zu achten, die oftmals eine einfache Risikolebensversicherung ist. Sofern dies der Fall ist, kann unabhängig vom Rürup-Modell geprüft werden, ob etwaige andere Zusatzversicherungen angeboten werden. Diese sind oftmals günstiger und vergleichsweise unkomplizierter als eine komplette Lebensversicherung. Somit ist die Rürup-Rente generell vererbbar – wenn auch nicht automatisch, sondern nur in Verbindung mit einer entsprechenden Ergänzungspolice.