Ratgeber

Halbierte Rente dank Inflation

„Wenn Sie weiter so viel verdienen wie in den letzten fünf Jahren, wird später Ihre monatliche Rente 1.500 Euro betragen.“ Das klingt gar nicht schlecht. Doch nicht einberechnet sind Steuern, Krankenkassen-beiträge und Inflationsrate. Für einen 30jährigen etwa bedeutet eine Rente von 1.500 Euro nur noch 720 Euro Kaufkraft bei zwei Prozent Inflationsrate. Privat rentenversichert gleichen Sie den Kaufkraftverlust aus.

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Sinngemäß lautet der wichtigste Satz der Renteninformation, die der Staat jedem Bürger jährlich zuschickt so: „Wenn Sie weiter so viel Geld verdienen wie in den letzten fünf Jahren, erhalten Sie später von uns eine monatliche Rente von 1.500 Euro.“ 1.500 Euro, eventuell sogar mehr - das klingt erst mal gar nicht so schlecht. Kommen dann noch private Einkünfte dazu, lässt sich die Zeit nach dem Berufsleben ganz gut verbringen. Denken viele. Aber die hohen Zahlen sind tückisch. Da die Menschen im Kopf haben, was sie derzeit von 1.500 oder 2.000 Euro Einnahmen kaufen könnten. Jedoch vergessen sie zum einen, dass darauf noch Steuern und Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind.

Irrtümer
Und zum anderen vergessen sie, dass die prognostizierte Rente erst in 20 oder 30 Jahren ausgezahlt wird. In dieser Zeit werden die Preise stark steigen, und mit der Rente lässt sich dann deutlich weniger einkaufen als heute. Das Problem könnte sich in den künftigen Jahren noch verstärken, denn Experten rechnen mit höheren Inflationsraten. Vor zwei Wochen erst hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Inflationsrate im März auf hohe 3,1 Prozent steigen dürfte. Wer heute 30 Jahre alt ist und meint, bei Alterseinkünften in Höhe von 1.500 Euro einfach für 800 Euro in den Urlaub fliegen zu können, dürfte also überrascht sein. Weil sich der Preis für die gleiche Reise bis zum Ruhestand auf fast 1.700 Euro verdoppelt hat - geht man davon aus, dass sich der Tourismus jährlich um zwei Prozent verteuert und damit etwa so stark wie das bisherige allgemeine Preisniveau auf lange Sicht.

Vergleichswerte
Ein Oberklassewagen würde im gleichen Zeitraum bei zwei Prozent Inflation statt 50.000 Euro 124.000 Euro kosten. Ein Opernbesuch würde sich dann von 60 Euro auf 124 verteuern, ein gutes Sofa mehr als 4.000 Euro kosten. Und die Miete steigt von heute 1.200 auf fast 2.500 Euro. Wenigstens können die Mieter darauf hoffen, dass die Kaltmiete wie auch in den letzten Jahren langsamer steigt als andere Preise. Was auch für den Kauf einer Wohnung oder eines Computers gelten könnte. Dafür dürfte die Gesundheit sehr schnell teuer werden - und zwar schneller als um zwei Prozent im Jahr.

Unterm Strich bleibt eine kräftige Entwertung der heute versprochenen Rente. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie üppig man im Ruhestand einkaufen könnte, können die Renten in der Renteninformation auch auf heutiges Preisniveau heruntergerechnet werden. Für einen 30jährigen bedeutet das beispielsweise, dass die für seinen 67. Geburtstag versprochene Rente von 1.500 Euro heute eine Kaufkraft von nur 720 Euro hätte - bei einer angenommenen Inflationsrate von zwei Prozent. Also wäre die Reise im Wert von 800 Euro aus den monatlichen Einnahmen nicht zu bezahlen. Bei drei Prozent Preissteigerung hätte die Rente gar nur einen kümmerlichen Wert von 504 Euro.

Eher 10 bis 20 Prozent abziehen
Auf diese Entwertung durch die Inflation weist die Renteninformation hin, berechnet aber keine davon bereinigte Rente. Jedoch bietet sie auf Umwegen einen Anhaltspunkt. Der Bescheid nennt eine erwartete Rente unter Vernachlässigung der Rentenerhöhungen, die in den kommenden Jahrzehnten anfallen. Sie könnten zwischen einem und zwei Prozent im Jahr liegen und würden damit fast die Entwertung durch eine moderate Inflation ausgleichen.

Diese Zahl in der Renteninformation kommt also der inflationsbedingten tatsächlichen Rente nahe, liegt allerdings etwas darüber. „Vorsichtige Bürger sollten von dieser Größe 10 bis 20 Prozent abziehen, um eine aussagefähige Summe zu bekommen“, sagt Stephan Hollenders, Geschäftsführer eines Vermögensverwalters, der in der Altersvorsorge berät. Davon müssen noch Steuern und Abgaben abgezogen werden, um den Betrag zu errechnen, der tatsächlich zur Verfügung stehen könnte. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie dem Kaufkraftverlust vorbeugen und sich einen sorgenfreien Ruhestand ermöglichen. Jedoch müssen auch hier Sparer bei den jährlichen Bescheiden die Geldentwertung berücksichtigen.

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