Sonderausgabenabzug

Sonderausgaben sind Privatausgaben, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen und aus diesem Grund weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Diese privaten Ausgaben kann man nur dann von der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen, wenn das Gesetz das aufgrund der unvermeidbaren bzw. förderungswürdigen Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. Dann besteht das Recht auf Sonderausgabenabzug.