Sockelbeträge

Förderberechtigte ohne Kinder mussten von 2002 bis 2004 jährlich mindestens 45 € aus eigener Tasche in der Zusätzlichen Altersvorsorge aufwenden, um die volle Zulage zu erhalten. Stand ihnen eine Kinderzulage zu, mussten sie mindestens 38 € und beim Anrecht auf zwei bzw. mehrere Kinderzulagen mindestens 30 € angespart haben. Ab 2005 sind diese jährlichen Mindesteigenbeträge auf 90 € für Kinderlose angestiegen, für Personen mit einem Kind auf 75 € und für die mit zwei bzw. mehreren Kindern auf 60 €. Die Beiträge nennen sich auch Sockelbeträge.