Bundeszuschuss

Die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung werden auch durch einen Bundeszuschuss und nicht nur durch Beiträge finanziert. Die Fortschreibung der Höhe des Bundeszuschusses für jedes Kalenderjahr erfolgt entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und des Beitragssatzes.

Da die Rentenversicherung Aufgaben im sozialen Rechtsstaat übernommen hat, die dem sozialen Ausgleich dienen, ist es sachgerecht, dass die wegen der für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen für die Rentenversicherung verstärkt finanziell unterstützt werden. Zusätzlich dazu zahlt der Bund einen an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, mit dem die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung pauschal abgegolten werden.

Die Anpassung des zusätzlichen Bundeszuschusses erfolgt jährlich prozentual entsprechend der höheren Mehrwertsteuereinnahmen. Eine Entlastung der Rentenkassen erfolgt durch die direkte Beitragszahlung des Bundes für die Kindererziehung.

Darüber hinaus werden, ohne Anrechnung auf den zusätzlichen Bundeszuschuss, die Kosten für einigungsbedingte Leistungen erstattet. Außerdem setzt man zur Senkung des Beitragssatzes das Aufkommen aus der Ökosteuer ein.