Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein wichtiger Baustein der gesamten Sozialversicherung, woraus andere Werte, die bedeutend für die einzelnen Sozialversicherungszweige sind, abgeleitet werden. Man ermittelt in den alten Bundesländern die West-Bezugsgröße aus dem Durchschnittsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Jahres (also für z. B. 2004 aus 2002).

Im Jahr 2004 beträgt sie im Westen jährlich 28.980 € bzw. monatlich 2.415 €. Die Ost-Bezugsgröße wird aufgrund des immer noch niedrigeren Einkommensniveaus in den neuen Bundesländern niedriger angesetzt. Sie beträgt 2004 jährlich 24.360 € bzw. monatlich 2.030 €.