Anrechnungszeiten

Unter den so genannten Anrechnungszeiten versteht man die Zeiten, in denen der / die Versicherte aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Zu diesen zählt man:

  • Krankheit
  • medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung
  • Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft
  • Arbeitslosigkeit
  • Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr
  • Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, danach, soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft

Diese zählen für die 35-jährige Wartezeit.