Anpassungsformel

Die jährliche Erhöhung der Renten zum 01.07. erfolgt entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten (Anpassungsformel). Die nächste Rentenanpassung erfolgt am 01.07.2005 – die Anpassung vom 01.07.2004 bis zum 30.06.2005 wird ausgesetzt. Unberücksichtigt dabei bleiben Veränderungen der Abgabenbelastung, die nicht die Alterssicherung betreffen. Nur die Bruttolohnentwicklung sowie die Veränderungen des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung und die Aufwendungen für die zusätzlich geförderte Altersvorsorge werden berücksichtigt.