Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der Gesetzlichen Rentenversicherung?

Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben überlebende Ehe- / Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nach dem Tod des versi­cherten Partners nicht wieder gehei­ratet bzw. keine eingetragene Lebenspartnerschaft gegründet haben. Die allgemeine Wartezeit beträgt allerdings fünf Jahre. Zusätzlich wird Hinterbliebenenrente als Waisenrente geleistet.