Überführungskosten

Als Überführungskosten sind finanzielle Ausgaben zu verstehen, welche anfallen, wenn ein Reisender vom Reiseland ins Heimatland transportiert werden muss, weil er auf normale Art und Weise eine Rückreise nicht antreten kann. Überwiegend kommen Überführungskosten durch Reisende zustande, die aufgrund einer Erkrankung überführt werden müssen und entsprechend durch einen Krankentransport, oft auch mit medizinischer Begleitung sowie Versorgung, entstehen. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Überführung ins Heimatland vorliegt. Aber auch im Falle eines Todes von Reisenden am Zielort entstehen sogenannte Überführungskosten, wenn der Leichnam ins Heimatland Transport wird. In manchen Fällen sind Überführungskosten aus EU-Ländern im Versicherungsschutz privater Krankenversicherungen enthalten. Gesetzliche Krankenkassen decken Überführungskosten in der Regel nicht ab.

Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Reiseversicherung abzuschließen, welche Überführungskosten im Krankheitsfall oder bei Tod decken, denn vor Unfällen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen ist niemand gewappnet. Normalerweise sind Kostendeckungen durch Versicherer über eine Auslandskrankenversicherung erhältlich. Diese umfassen auch Versicherungsleistungen, die sich über die medizinische Behandlung im Ausland und während der Überführung ins Heimatland erstrecken.