Verspäteter Reiseantritt

Von einem verspäteten Reiseantritt wird gesprochen, wenn Reisende nicht zur bestimmten Abreisezeit am Abreiseort erscheinen oder anderweitig an einer pünktlichen Anreise gehindert wurden und deshalb die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Das kommt vor, wenn die Anreise über öffentliche Verkehrsmittel nicht planmäßig erfolgen kann oder es aufgrund eines Staus zu einer Verspätung der Ankunft am Abreiseort kommt. Ein verspäteter Reiseantritt bedeutet für den Reisenden in erster Linie einen finanziellen Schaden. Dieser kann beispielsweise Übernachtungskosten aufgrund von längeren Wartezeiten bis zum verspäteten Abreisetermin, oder einen verpassten Flug umfassen, der im Vorfeld nicht umgebucht werden konnte. Hierfür bieten Versicherungsunternehmen einen Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen an und erstatten diverse Kostenaufwendungen des Versicherten.

Private Gründe für einen verspäteten Reiseantritt sind meist ausgeschlossen. Wer z. B. die pünktliche Abfahrt verschlafen hat, ist selbst schuld. In der Regel muss es sich um Gründe handeln, die in der Reiseversicherung unter höhere Gewalt fallen oder als mögliche Gründe für einen Reiserücktritt typisch sind. Ist ein verspäteter Reiseantritt durch die Schuld von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus und auch Inlands-Zubringerflügen sowie öffentliche Schifffahrtstransporte begründet, wird dies in den meisten Fällen von Versicherungen anerkannt. Ausnahmen bilden hier oftmals Streiks als Grund für Verspätungen. Die Höhe einer Schadensregulierung hängt von dem Reisepreis sowie der Deckungssumme ab. Aufschluss über Versicherungsleistungen und -ausschlüsse in Bezug auf verspätete Anreisen geben die umfangreichen Informationen und Versicherungsangebote über den Reiserücktrittsversicherung Vergleich von GELD.de.