Selbstbeteiligung

Unter einer Selbstbeteiligung ist bei Reiseversicherungen der Kostenanteil zu verstehen, der bei einem Schadensfall vom Versicherten zu tragen ist. Bekannt ist eine Selbstbeteiligung auch unter den Begriffen Selbstbehalt oder Zuzahlung. Diese kann aus einem festen Betrag bestehen oder aber an einer prozentualen Beteiligung an den Schadensersatzkosten ausgemacht werden. Üblich ist meist ein Selbstbehalt von bis zu 20 Prozent der Schadenshöhe oder eine Zuzahlung von circa 25 Euro pro versicherter Person und Schadensfall. Reiseversicherungen mit Selbstbeteiligung reduzieren die Prämienhöhen für den Versicherungsschutz. Dies ist daraus bedingt, dass es bei einem Selbstbehalt des Versicherten zu einer Risikoteilung kommt und im Schadensfall der Versicherer finanziell entlastet wird.

Ein Selbstbehalt kann bei jedem Schadensfall erneut fällig werden und bezieht sich dann nicht auf eine einmalige Leistung pro Versicherungsjahr. Wer also öfter im Jahr verreist und mehrere Schadensfälle erleidet, beteiligt sich jedes Mal neu an den Versicherungsleistungen. Empfehlenswert wäre demnach eine Selbstbeteiligung zu wählen, die nur einmal pro Versicherungsjahr greift. Gängig sind Selbstbeteiligungen bei Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reiseabbruch sowie bei Reisegepäckversicherungen. Wie einzelne Prämienvergünstigungen durch einen Selbstbehalt aussehen können und welche Versicherer die günstigsten Angebote bieten, ist über den Reiseversicherung Vergleich von GELD.de ersichtlich.