Stornokosten

Bei Stornokosten handelt es sich um finanzielle Leistungen, die ein Reiseveranstalter erheben kann, wenn eine Reise vor Reiseantritt, aber nach verbindlicher Buchung, seitens des Reisebuchenden storniert wird. Die Höhe der Stornokosten ist vom Stornierungsdatum und vom Reisepreis abhängig. Je näher eine Stornierung an den gebuchten Reiseantritt heranreicht, desto höher werden die Stornokosten. In vielen Fällen werden Stornokosten bis maximal 24 Stunden vor Abreisetermin von Reiseanbietern gefordert. Manche Reiseunternehmen setzen die Frist bis auf maximal eine oder zwei Wochen vor Abreisedatum. Nach Ablauf dieser Fristsetzung wird der vollständige Reisepreis fällig und der Vorfall nicht als Stornovorgang angesehen, sondern als eine Art des Nicht-Erscheinens zum Abreisetermin.

Vor Stornokosten können sich Reisende schützen, indem sie eine Rücktrittversicherung abschließen, die allerdings nur für Stornokosten aufkommt, wenn bestimmte, gravierende und unverschuldete Gründe vorliegen. Der alleinige Wunsch einer Umbuchung ist zum Beispiel kein ausreichender Grund, auch wenn es dann zu einer Art Stornierung der zuvor gebuchten Reise kommt. Frei von Stornokosten sind Reisestornierungen, die aufgrund einer bis auf Weiteres nicht stattfindenden Abreise durch einen Streik gemacht werden. Hier haftet allein die Transportgesellschaft und dementsprechend besteht in diesem Fall auch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.