Reisewarnung

Eine Reisewarnung bedeutet, dass eine Empfehlung ausgesprochen wird, ein bestimmtes Krisengebiet nicht zu bereisen, wenn eine Reise in ein Land ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bedeutet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es vermehrt zu politischen oder religiösen Unruhen kommt. Reiseveranstalter und Fluglinien können eigenständig Reisewarnungen aussprechen, müssen aber spätestens dann reagieren, wenn diese durch das Auswärtige Amt ausgesprochen werden. Reisewarnungen sind auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes unter dem betroffenen Land zu finden.

Ist eine Terror- oder Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen worden, haben Reiseveranstalter nicht die grundsätzliche Pflicht, Stornierungen oder Umbuchungen kostenlos oder zu einer minimalen Gebühr zu ermöglichen, wenngleich sie es in einigen Fällen so handhaben und sich kulant zeigen. Wer trotz einer Reise- oder Terrorwarnung ein Land bereisen möchte, findet nur in Ausnahmen Versicherer, bei denen eine private Reiseversicherung greift. So verhält es sich auch bei berufsbedingten Reisen in gefährdete Gebiete, wie unter anderem als Journalist oder Unternehmer. Hier wird empfohlen, zumindest eine Reisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport für den Fall von Verletzungen durch Krieg, einen Terroranschlag oder anderen Unruhen, abzuschließen.