Reiserücktrittskosten

Unter Reiserücktrittskosten sind solche Ausgaben zu verstehen, die sich dann ergeben, wenn ein gebuchter Urlaub nicht angetreten wird. In der Folge entstehen sogenannte Stornierungskosten, die jeder Reiseveranstalter veranschlagen kann. Für den Reiseveranstalter sind die Gründe für ein Nicht-Antreten zur Reise irrelevant, da für ihn ein finanzieller Schaden neben den Verwaltungsgebühren entsteht. Dies ist daraus bedingt, dass bei einer Reisebuchung der entsprechende Platz für den oder die Reisenden verbindlich reserviert wird. Fallen nun ein oder mehrere Reiseteilnehmer aus, so würde im Fall einer Reisepreiserstattung dem Reiseunternehmen unter Umständen ein finanzieller Verlust durch freie Zimmer entstehen, wenn diese nicht wieder belegt werden können. Aus diesem Grund erhöhen sich die Stornierungsgebühren, je näher das Reisedatum rückt, da die Chancen sinken, mit neuen Reisegästen die nun freien Plätze wieder füllen zu können.

Für Reisende ist ein Reiserücktritt nicht nur mit dem Fakt verbunden, gegebenenfalls auf einen Urlaub zu verzichten. Schlimmstenfalls sind die gesamten Reisekosten zu übernehmen, wenn der Reiseveranstalter erst kurz vor Abreisedatum benachrichtigt wird. Je nach Reiseveranstalter fallen Reiserücktrittskosten nur bis maximal 24 Stunden vor Abreisetermin an. Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf der Frist, gilt die Reise bei den meisten Reiseunternehmen als versäumt und dementsprechend wird der Reisepreis fällig. Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte stets darauf geachtet werden, ob diese nur eine Kostenerstattung der Reiserücktrittskosten übernimmt oder bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Ereignissen auch dann eine Kostendeckung außerhalb der gesetzten Fristen durch die Reiseveranstalter übernimmt.

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