Ratgeber

Saisonarbeit - Meine Rechte

Als Saisonarbeit wird eine Tätigkeit bezeichnet, die nur während einer bestimmten Zeitspanne im Jahr (Saison) ausgeübt wird. Besonders häufig werden Saisonarbeiter in der Agrarwirtschaft und in der Tourismusbranche eingesetzt. Die Notwendigkeit für den Einsatz von Saisonarbeitskräften wird in der Regel mit einem zeitweise erhöhten Arbeitskräftebedarf begründet, beispielsweise als Erntehelfer in der Landwirtschaft oder als Servierkraft in der Gastronomie. In Deutschland gelten für osteuropäische Saisonarbeiter die besonderen Vorgaben von bestimmten Vermittlungsabsprachen, die den Arbeitern einen temporären Zugang zum Arbeitsmarkt zum Zweck der Saisontätigkeit ermöglicht.

Saisonarbeitsvertrag regelt Rechte & Pflichten der Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter, die lediglich für einen kurzen Zeitraum beschäftigt werden, werden häufig Arbeitsverträge abgeschlossen. Hier handelt es sich um befristete Arbeitsverträge, in denen neben dem Beschäftigungszeitraum auch der Umfang der Tätigkeit sowie die Entlohnung geregelt werden. Eine Tätigkeit ohne Arbeitsvertrag ist für Saisonarbeiter in der Regel wenig empfehlenswert, da hier häufig der Verdacht einer illegalen Beschäftigung im Raum steht und daher auch ein entsprechender Versicherungsschutz fehlt.

Mindestlohnregelung bei Saisonarbeitern

Grundsätzlich gelten auch für Saisonarbeiter die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Mindestlohns, der im Jahr 2017 auf nun 8,84 Euro erhöht wurde. Bei branchenbezogenen Mindestlöhnen ist bis zum Ende der Übergangszeit (31.12.2017) eine Unterschreitung dieser Grenze nur dann zulässig, wenn die frühere Mindestgrenze von 8,50 Euro gezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Arbeitgeber nach den Vorgaben in § 107 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) die Kosten für Kost und Logis bei der Ermittlung des Mindestlohns als Sachleistung anrechnen. Dieser Abzug wird von den Zollbehörden anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • diesbezüglich eindeutige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag)
  • gewährte Sachleistung besitzt Qualität "mittlerer Art & Güte" (keine qualitativen Beanstandungen hinsichtlich Verpflegung und Unterkunft)
  • Arbeitgeber hält Pfändungsfreigrenzen sowie Sachbezugsgrenzwerte ein

Rechtsansprüche für Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter gelten die Vorgaben im Arbeitszeitgesetz. Aus diesem Grund darf nach § 3 (ArbZG) die tägliche Arbeitszeit von in der Regel maximal zehn Stunden nicht überschritten werden. Die Saisonarbeit gilt aus rechtlicher Sicht als kurzfristige Beschäftigung, eine Sozialversicherungspflicht entfällt somit. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Fünf-Tage-Woche: Ausübung der Tätigkeit für maximal drei Monate
  • Beschäftigung weniger als fünf Tage pro Woche: Begrenzung der Saisonarbeit auf 70 Arbeitstage
  • Ausübung der kurzfristigen Tätigkeit nicht ausschließlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts (Berufsmäßigkeit)

Häufig verwenden Arbeitgeber zur Überprüfung der Berufsmäßigkeit bei Saisonarbeitern spezielle Fragebögen. Mehrere kurzfristige Tätigkeiten pro Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Ergibt sich daraus eine Überschreitung der maximalen Arbeitszeit (drei Monate / 70 Arbeitstage), leitet sich daraus eine Sozialversicherungspflicht ab.

Für die Berechtigung zum Erhalt von Arbeitslosengeld ist die Anwartschaftszeit entscheidend. Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis beschäftigt war. In bestimmten Fällen können Arbeitnehmer jedoch auch Anforderungen im Hinblick auf eine Kurzanwartschaftszeit und somit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirken - dies ist auch bei Saisonarbeit der Fall.

Leider treten im Bereich der Saisonarbeit immer wieder Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben auf, hier kann ein günstiger Arbeitsrechtsschutz bei der Durchsetzung der Rechte des Saisonarbeiters behilflich sein.

Hinweise für Saisonarbeiter in der Schweiz und Österreich

Wenn ein Saisonarbeiter in der Schweiz tätig werden möchte, ist der erste Schritt die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung. Erst nach Erhalt dieses Dokuments kann die Arbeitsstelle angetreten werden. Bei diesen Tätigkeiten profitieren die Saisonarbeiter von höheren Löhnen und niedrigeren Abgaben. In Österreich werden Branchen und Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeiter vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit festgelegt. Der Saisonarbeiter benötigt eine Beschäftigungsbewilligung, die durch den Arbeitsmarktservice ausgestellt wird.

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