ab5,06 €mtl.

Rechtsschutz

Erstinformation: GELD.de ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung.
Siegel FAZ

Arbeitsrechtsschutzversicherung: Vergleich für 2023

Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung können sich Versicherte günstig versichern und einer Streitigkeit mit Ihrem Arbeitgeber zumindest finanziell gelassen entgegentreten. Ob Kündigung, Abmahnung oder Versetzung - Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber sind nicht selten. Jedes Jahr zählt das Statistische Bundesamt zwischen 400.000 und 500.000 Klagen bei den Arbeitsgerichten. In den allermeisten Fällen geht es um Gehalt und Kündigung. Landet die Angelegenheit vor Gericht, kann dies richtig teuer werden. Bei einem Streitwert von 9.000 Euro können Gesamtkosten von über 1.000 Euro entstehen. Diese können von der Versicherung übernommen werden.

Arbeitsrechtsschutz Vergleich - Vorteile auf GELD.de

Auf GELD.de haben Sie eine große Auswahl an Arbeitsrechtsschutzversicherungen. Im Handumdrehen können Sie sich so einen Überblick der versicherten Leistungen verschaffen und einzelne Tarife miteinander vergleichen. Einfach Geburtsdatum eintragen und Angaben zu Tätigkeit, Vorversicherung sowie Vorschäden treffen - schon erhalten Sie einen ausführlichen Arbeitsrechtsschutz Vergleich. Den Arbeitsrechtsschutz können Sie auch nach Belieben mit weiteren Bausteinen kombinieren, etwa dem Privat- oder Verkehrs-Rechtsschutz. Individualisieren Sie Ihr Angebot und entscheiden Sie sich frei für eine Selbstbeteiligung oder eine Vertragslaufzeit von drei Jahren. Sie profitieren dabei von über 250 Tarifkombinationen sowie einer Beitragsersparnis von bis zu 75 Prozent. Nutzen Sie ferner die Bewertung unserer Experten sowie viele nützliche Kundenrezensionen. Der Vergleich steht Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen sogleich online beantragen.

Leistungen der Arbeitsrechtsschutz – welche Kosten werden übernommen?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hilft bei Problemen rund um den Arbeitsplatz. Neben einem Streit ums Gehalt sowie einer Kündigung führen etwa auch Themen wie unbezahlte Überstunden, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Klauseln im Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis oft zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung folgende Kosten:

  • Mediationskosten (Höchstgrenzen beachten)
  • Gerichtskosten
  • eigene Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Kosten für Schlichtungsverfahren
  • Kosten für erforderliche Gutachten
  • Zeugengelder
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten der Gegenseite, falls notwendig

Was ist wichtig und worauf muss ich beim Abschluss achten?

Folgende Aspekte sollten Sie bei der Wahl der Arbeitsrechtsschutzversicherung in Ihre Überlegungen einbeziehen:

1. Allgemeine Beratungen

Nicht selten möchten sich Arbeitnehmer bereits im Vorfeld eine rechtliche Einschätzung einholen, ohne dass aktuell ein Streit droht. Etwa dann, wenn der Arbeitgeber im Mitarbeitergespräch durchklingen lässt, dass es zu einer Versetzung kommen könnte oder Urlaubstage gestrichen werden. Für eine solche präventive Beratung beim Anwalt übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten nicht. Allerdings bieten die meisten Versicherer eine telefonische Rechtsberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt auch in nicht versicherten Angelegenheiten an.

2. Androhung einer Kündigung

In der Regel greift der Versicherungsschutz dann, wenn eine Abmahnung oder Kündigung bereits ausgesprochen wurde. Was gilt jedoch, wenn eine Kündigung nur angedroht wird? Nicht selten lehnen die Versicherer eine Deckungszusage in diesem Fall ab. Einige Versicherer gewähren jedoch ausdrücklich Versicherungsschutz und werten die Kündigungsandrohung als Versicherungsfall.

3. Aufhebungsvertrag

Das bloße Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ohne das eine Kündigung droht, stellt keinen Rechtsschutzfall dar. Demnach übernimmt der Versicherer in diesem Zusammenhang auch keine Anwalts- und Gerichtskosten. Inzwischen sind allerdings einige Anbieter dazu übergegangen, derartige Angelegenheiten bis zu einer bestimmten Höhe mitzuversichern. Die Höchstgrenzen können Sie dem Arbeitsrechtsschutz Vergleich auf GELD.de entnehmen.

4. Wartezeit

Schließen Sie eine Versicherung zur Einhaltung des Arbeitsrechts ab, so haben Sie in der Regel nicht sofort Versicherungsschutz, sondern erst nach Ablauf von drei Monaten. Erst dann greift der Arbeitsrechtsschutz. Je nach Anbieter kann die Rechtsschutz ohne Wartezeit sogar sechs Monate oder auch nur zwei Monate betragen. Ein Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit ist selten. Grundsätzlich entfällt die Wartezeit jedoch dann, wenn die Versicherung bereits über den Vorversicherer abgedeckt war und der Wechsel zum neuen Anbieter ohne zeitliche Unterbrechung erfolgt.

5. Schutz bei Arbeitslosigkeit

Kann der Beitrag zur Arbeitsrechtsschutzversicherung aufgrund Arbeitslosigkeit nicht mehr aufgebracht werden, so ist in einigen Bedingungswerken geregelt, dass der Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum dennoch erhalten bleibt. Oftmals sind jedoch Voraussetzungen in Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Art der Kündigung oder Alter zu erfüllen.

6. Geschäftsreisen im Ausland

Wenn Sie hin und wieder geschäftlich verreisen, sollten Sie darauf achten, dass auch beruflich bedingte Auslandsaufenthalte vom Versicherungsschutz umfasst sind.

7. Insolvenzverfahren des Arbeitgebers

Einige Bedingungswerke schließen Streitigkeiten im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen aus, die aus der Insolvenz des Unternehmens resultieren. Der Arbeitsrechtsschutz Vergleich auf GELD.de verrät, wer die Kosten dennoch übernimmt.

Kollektives Arbeits- und Dienstrecht

Auseinandersetzungen rund um das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (z. B. Streiks) oder das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen sind zumeist ausgeschlossen. Sie finden allerdings auch Rechtsschutzversicherer, welche auch bei solchen Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht einspringen.

Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Kündigung der Arbeitsrechtsschutzversicherung ist unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Sofern Ihrem Vertrag eine Vertragslaufzeit von drei Jahren zugrunde liegt, ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ende des dritten Jahres möglich. Im Schadenfall besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches innerhalb eines Monats auszuüben ist. Je nach Versicherer, können Sie ab dem zweiten oder bereits ab dem ersten versicherten Schaden kündigen.

Welche Obliegenheiten gilt es zu beachten?

Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Schadenminderungspflicht, weshalb Sie erste Schritte stets mit der Versicherung abstimmen müssen. Vor allem kostenauslösende Maßnahmen sollten Sie erst treffen, wenn der Versicherer die Übernahme der Kosten auch zugesichert hat. Vor dem Gang zum Anwalt oder Gericht sollten Sie etwa grundsätzlich eine Deckungszusage Ihres Versicherers einholen. Machen Sie zudem im Antrag wahrheitsgemäße Angaben und melden Sie etwaige Rechtsschutzfälle unverzüglich. Auch Ihren Anwalt müssen Sie laufend sowie wahrheitsgetreu informieren.

Tipps von Stiftung Warentest

Den Arbeitsrechtsschutz erachtet die Verbraucherzeitschrift gerade auch aufgrund des Anstiegs an Rechtsschutzfällen im Arbeitsrecht als sehr sinnvoll. Denn ohne richtigen Schutz können Arbeitnehmer leicht vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden. Hinzukommt, dass jede Partei in erster Instanz die eigenen Kosten selbst tragen muss - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Stiftung Warentest empfiehlt zudem den Arbeitsrechtsschutz gleich als Kombipolice aus Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz abzuschließen. Auf diese Weise genießen Sie einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz und dies oft zu einem unwesentlich höheren Beitrag.