Ratgeber

Rückgaberecht im Einzelhandel

Im deutschen Einzelhandel ist der Umtausch von Waren an der Tagesordnung und viele Verbraucher pochen auf ihr Rückgaberecht. Die Bluse hat einen unvorteilhaften Schnitt. Die schicken Schuhe sind zu eng oder die neuen Kopfhörer für den Sohn haben die falsche Farbe - von solchen Fehlgriffen wird kaum ein Käufer verschont. Der weitverbreitete Glaube an ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht ist jedoch ein Irrtum. Wenn der gekaufte Artikel keinen Mangel nach § 434 BGB (Sachmangel) oder § 435 BGB (Rechtsmangel) aufweist, kann der Käufer keinen Umtausch verlangen (siehe § 433, Abs. 2 BGB).

Gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen bei Ladenkauf

Im Einzelhandel besteht für den Verbraucher bei mangelfreien Waren kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht. Meist gewähren die Verkäufer zur Förderung der Kundenbindung jedoch aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht. Rechtmäßig ist hier auch die Verknüpfung mit bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise:

  • Umtausch innerhalb eines bestimmten Zeitraums (14 Tage, etc.)
  • Umtausch nur gegen Gutschein oder Ware (keine Geldrückgabe)
  • Umtausch nur gegen Vorlage von Kassenbon/Rechnung
  • kein Umtausch bei reduzierter Ware

Vereinzelt bieten größere Discounter inzwischen sogar ein unbegrenztes Rückgaberecht an. Bei Artikeln wie Oberbekleidung, Spielzeug oder Elektrogeräten ist die Rückgabe häufig unproblematisch, es gibt jedoch auch Grenzen für die Kulanz der Einzelhändler. Bei vielen Artikeln ist in der Regel generell kein Umtausch möglich, dazu zählen beispielsweise:

  • personalisierte Gegenstände (bedrucktes T-Shirt, etc.)
  • Unterwäsche & Bademode
  • Kosmetikprodukte
  • entsiegelte DVDs / CDs

Rückgaberecht der Käufer bei Online-Kauf im Internet

Während der Umtausch im örtlichen Einzelhandel von der Kulanz des Händlers abhängt, steht den Kunden bei Fernabsatzverträgen wie dem Online-Kauf ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (siehe § 312g BGB und § 355 BGB). Für die Rechtmäßigkeit ist die Einhaltung der Widerrufsfrist erforderlich, die am Tag nach dem vollständigen Warenerhalt beginnt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Händler den Kunden vorab in Textform über das Widerrufsrecht informiert hat. Ist dies nicht der Fall, beginnt die Frist erst mit Übermittlung dieser Information. Falls der Händler diese Pflicht gänzlich versäumt, erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Warenerhalt.

Bei Problemen kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hilfreich sein. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine Privatrechtsschutzversicherung, die hier vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten schützt. Der praktische Vergleichsrechner von GELD.de bietet eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit zum unabhängigen Vergleich unterschiedlicher Versicherungsangebote.

Recht auf Umtausch, Gewährleistung und Garantie

Auch wenn umgangssprachlich häufig eine Vermischung der Begriffe erfolgt, gibt es aus rechtlicher Sicht große Unterschiede:

  • Umtausch: Hier handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung für den Tausch mängelfreier Ware gegen andere Artikel gleicher Gattung aufgrund Kulanz durch die Einzelhändler.
  • Gewährleistung: Nach § 365 BGB sind Verkäufer bei Sach- und Rechtsmängeln zur Haftung verpflichtet. Beim gewerblichen Verkauf an Privatpersonen gelten innerhalb der EU einheitliche Mindeststandards, die durch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie EG-RL 99/44 geregelt sind. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der Regel zwei Jahre.
  • Garantie: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Händlers zur Haftung innerhalb eines festgelegten Zeitraums, die häufig zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angeboten wird.

Ist die Vorlage eines Kassenbons oder einer Rechnung notwendig?

Da es sich beim Rückgaberecht im Einzelhandel bei mängelfreien Artikeln um eine Kulanzleistung handelt, kann der Einzelhändler die Rückgabe an bestimmte Bedingungen knüpfen und beispielsweise die Vorlage des Kassenzettels verlangen. Die Vorlage von Kassenbon oder Rechnung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch die Kreditkartenabrechnung oder ein Kontoauszug (bei EC-Kartenzahlung) können als Nachweis dienen.

Gilt die Rückgabe auch bei Privatverkauf?

Privatpersonen sind nicht zur Gewährung eines Rückgaberechts verpflichtet. Dies gilt auch bei Verkäufen im Internet. Der Ausschluss eines Umtauschrechts bei privaten Verkäufen ist somit auch hier rechtens.

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