Ratgeber

Nachbarschaftsstreit - Rechtsschutz hilft!

Sobald es auch abends sommerlich warm ist, gibt es kein Halten mehr: die Balkonsaison ist eröffnet. Und da möchte natürlich keiner gestört werden. Egal, ob es um die Bepflanzung, die Verkleidung, die Verschönerung des Balkons oder um das Grillen der Würstchen auf selbigem geht, wird keine Rücksicht genommen, ist Ärger vorprogrammiert. Und dieser kann schnell vor Gericht landen. Mit einer Rechtschutzversicherung sind Sie selbst im Falle einer Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite. Vergleichen Sie hier alle Top-Anbieter. Jetzt kostenlos vergleichen!

Sobald es auch abends sommerlich warm ist, gibt es kein Halten mehr: die Balkonsaison ist eröffnet. Doch damit das nachbarschaftliche Zusammenleben gut funktioniert, gilt es manchmal Rücksicht zu nehmen und nachsichtig zu sein. "Häufigster Streitpunkt ist das Grillen", erklärt Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin. "Ein gesetzliches Verbot, das das Grillen auf dem Balkon untersagt, gibt es nicht. Die Grundregel lautet: Solange es die Gemeinschafts- bzw. Hausordnung nicht verbietet, steht dem gelegentlichen Brutzeln von Würstchen auf dem Balkon nichts im Wege. Allerdings ist jeder verpflichtet, darauf zu achten, dass nicht zu viel Qualm entsteht und dieser nicht in die Nachbarwohnungen zieht.“

Leider fehlt es oft an Rücksicht auf der einen und Nachsicht auf der anderen Seite, so dass immer wieder Streitigkeiten vor Gericht landen. "Die Richter entscheiden je nach den Umständen des Einzelfalles sehr unterschiedlich, wann der Qualm und die Gerüche eine solche Belästigung darstellen, dass sie für den Nachbarn nicht mehr hinnehmbar sind", so die Juristin.

Gemütlichkeit in Balkonien

Balkonien ohne Blumen, Markisen oder farbige Geländerverkleidungen wäre ein trauriges Land. "Natürlich können Sie auf Ihrem Balkon Blumentöpfe oder einen unauffälligen Sichtschutz durch Kletterpflanzen anbringen", bestätigt Anne Kronzucker. Die Kletterpflanze muss allerdings regelmäßig beschnitten werden, damit sie nicht Nachbars Balkon überwuchert. Zudem dürfen die Nachbarn nicht durch Gießwasser oder herabfallende Blätter gestört werden. Selbst diese Kleinigkeiten können schnell zu Ärger führen, fühlt sich der Nachbar gestört.

Privatsphäre am Balkon

In Balkonien möchte jeder natürlich gerne ungestört sein. Doch sollten alle Veränderungen am Balkon, die das äußere Bild des Hauses betreffen, wie etwa eine Markise, Verglasung oder ein Fangnetz zum Schutz der eigenen Katze unbedingt mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft abgesprochen werden. Beispielsweise gilt eine Markise als bauliche Veränderung und muss, wenn unerlaubt angebracht, auf eigene Kosten wieder entfernt werden.

Ein Rat der Rechtsexpertin zum Schluss: "Klären Sie vorab mit ihren Nachbarn, ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft, ob Veränderungen auf ihrem Balkon stören. So vermeiden Sie unnötige Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen." Sollte es trotz aller Rücksicht und Vorsicht doch zu Rechtsstreitigkeiten kommen, sind Sie mit einer Rechtschutzversicherung selbst im Falle einer Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite.

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