Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer wird auf die Versicherungsprämie der Rechtsschutzversicherung erhoben und ist staatlich verpflichtend. Rechtsgrundlage hierfür bildet das Versicherungssteuergesetz. Die Höhe der Versicherungssteuer für Rechtsschutzleistungen liegt in 2018 bei 19% und entspricht demnach den Mehrwertsteuersatz in Deutschland. Eine Steuerbefreiung besteht nur für gesetzliche wie auch private Personenversicherungen, wie z. B. die Lebens- oder Krankenversicherung. Die Rechtssschutz-Police gilt dagegen als Sachversicherung und unterliegt der Versicherungssteuerpflicht.

Die Versicherungssteuer wird vom Versicherungsnehmer mit Begleichung der Rechtsschutzprämie an den Versicherer automatisch abgeführt. Der Rechtsschutzversicherer ist demnach verpflichtet, die Versicherungssteuer an das Finanzamt zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungssteuer orientiert sich an der Höhe der Prämie und den vereinbarten Leistungen. Die Steuer ist faktisch umso geringer, je kleiner der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung ist. Sie wird in dem Land erhoben, in welchem das Risiko versichert ist. Regulär ist die Versicherungssteuer wie die Versicherungsprämie im Voraus zu bezahlen. Die exakte Höhe ist der Beitragsrechnung zur Versicherung zu entnehmen.

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