Vermieter

Der Vermieter bezeichnet eine Person, die einem Mieter ein bewegliches oder unbewegliches Mietobjekt zum zeitlich begrenzten Gebrauch zur Verfügung stellt. Dabei fällt der Begriff Vermieter häufig im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnraum und Grundstücken. Die gesetzlichen Grundlagen zur Vermietung von Wohnraum ergeben sich aus den Paragraphen §§535 – 580a BGB, in denen die Vorschriften zum Mietvertrag geregelt sind. Der Mietvertrag beinhaltet sämtliche Rechte und Pflichten, die sich für Mieter und Vermieter aus dem Mietverhältnis ergeben.

So ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer des Mietverhältnisses in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören notwendige Reparaturen, die sich z. B. aus der Abnutzung des Mietobjektes bzw. des Wohnraumes ergeben können. Für die Überlassung des Miet- oder Pachtobjektes erhält der Vermieter vom Mieter einen Miet- bzw. Pachtzins, der zu festgelegten Zeitpunkten, z. B. monatlich oder jährlich, zu entrichten ist.

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Fristlose Kündigungen sind möglich, wenn sich ein Mieter entschieden und trotz Ermahnung nicht an die im Mietvertrag geschlossenen Regelungen hält. Da es gerade für Wohnungsvermieter schwer werden kann, nicht zahlungsfähige Mieter zum Auszug zu zwingen, empfiehlt sich eine Vermieterrechtsschutzversicherung. Den passenden Vermieterrechtsschutz im Vergleich bietet das Portal GELD.de. Nicht selten entstehen Konflikte und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, die sich gegen Mieterhöhungen rechtlich zur Wehr setzen.

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