Verkehrsanwalt

Unter einem Verkehrsanwalt wird ein Jurist verstanden, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Der Verkehrsanwalt vertritt den Klienten bei Rechtsstreitigkeiten, die sich nach Vergehen im Straßenverkehr oder bei Bußgeldangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten ergeben. Er ist bei Prozessen vor dem Zivilrecht ebenso aktiv wie bei Strafprozessen. Muss sich ein Unfallverursacher vor Gericht verantworten, kann er sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Dies ist vor allem bei schweren Vergehen wie fahrlässiger Tötung ratsam. Der Anwalt für Verkehrsrecht kann durch geschicktes Verhandeln positiv auf das Strafmaß einwirken und seinen Klienten auch in der Verhandlung mental unterstützen.

Die Kosten für die Vertretung durch einen Verkehrsanwalt können von der Versicherung für Verkehrsrechtsschutz übernommen werden. Voraussetzung ist, dass das Verkehrsrecht im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Wird der Versicherte in einem Strafprozess angeklagt, kann er sofort nach dem Eingang der Klage eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Verkehrsanwalt werden von der Versicherung in Strafprozessen auch bei einer außergerichtlichen Einigung übernommen. Im Zivilrecht steht vor der Gerichtsverhandlung häufig ein Widerspruchsverfahren. Liegt eine Versicherung für Verkehrsrecht vor, kann der Verkehrsanwalt bereits während des Widerspruchsverfahrens beratend zur Seite stehen oder die Formulierung des Widerspruchs übernehmen. Die Aussicht auf Erfolg ist oftmals höher, als wenn der Beschuldigte den Widerspruch selbst schreibt.

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