Vergleich

Mit Vergleich ist hier nicht der kostenlose Vergleich einer Rechtsschutzversicherung gemeint, sondern der Vergleich im Rechtswesen. Der Begriff findet gerichtlich und außergerichtlich Anwendung, sobald sich die streitenden bzw. in Ungewissheit befindlichen verhandelnden Parteien unter Einhaltung festgelegter Bedingungen über die einvernehmliche Beendigung des Rechtsverfahrens einigen. Es gibt unterschiedliche Arten von Rechtsvergleichen, wobei generell eine friedliche Lösung im Rechtsverfahren angestrebt wird.

Ein wesentliches Mittel zur Konfliktlösung ist die Mediation. Hier wird ein unabhängiger und neutraler Mediator damit vertraut, eine faire und für alle Seiten gerechte Konfliktlösung im Rahmen eines Vergleiches zu erarbeiten. Dabei steht die weitgehende Durchsetzung der jeweiligen Interessen im Mittelpunkt.

Der Begriff Vergleich fällt häufig im Zusammenhang mit dem Thema Schulden. Im sogenannten außergerichtlichen Schuldenvergleich einigen sich Gläubiger und Schuldner auf einen Teilerlass der Schulden. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Schuldner den nicht erlassenen Teil unmittelbar als Einmalbetrag zu begleichen, um weitere Forderungen und ggf. eine Insolvenz abzuwenden. Wird ein Vergleich vor Gericht ausgehandelt, so kümmert sich auf Antragsstellung ein Vergleichsgericht neben der Eröffnung auch um die Überwachung, Durchführung und ggf. auch Ablehnung des Vergleichsverfahrens, was häufig bei Firmeninsolvenzen zum Tragen kommt.

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