Rechtsmittel

Unter Rechtsmittel sind Arten des Einspruchs gegen ein Gerichtsurteil zu verstehen. Diese können im Zivilrecht durch den Kläger sowie durch den Beklagten eingelegt werden. Im Strafrecht führt der Staatsanwalt die Klage und kann hier zudem der Rechtsmittel bedienen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Urteil unter den Betroffenen keine Zustimmung findet beziehungsweise nicht als zufriedenstellend empfunden wird. Zu den Rechtsmitteln zählen die Berufung, die Revision sowie die Beschwerde, die innerhalb einer bestimmten Frist meist nach Urteilsverkündung eingereicht werden können.

Mit Ausnahme von Verwaltungsentscheidungen, erfolgt eine Neuentscheidung nach Einlegung von Rechtsmitteln in der Regel durch die nächst höhere Gerichtsinstanz. Jedes Rechtsmittel kann bis zu dreimal in der gleichen rechtlichen Angelegenheit benutzt werden. Sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, muss das letzte Urteil von allen Beteiligten anerkannt werden. Mit dem Einlegen von Rechtsmitteln kommt es zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und zu weiteren Gerichts- sowie Anwaltskosten, die nicht unerheblich sind. Deshalb schließen einige Versicherer den Rechtsschutz im Fall von Rechtsmitteleinlegungen aus. Andere Versicherungsunternehmen machen die Kostenübernahme bei Gebrauch von Rechtsmitteln davon abhängig, ob der Ausgang von einem zufriedenstellenden Ergebnis gekrönt sein könnte. Hier werden Kosten überwiegend nur für eine einmalige Einlegung von Rechtsmitteln übernommen.

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