Rechtspfleger

Als Rechtspfleger werden Beamte in Deutschland bezeichnet, die im gehobenen Dienst juristische Aufgaben wahrnehmen und eine Befähigung zum Richteramt besitzen. Sie unterstützen sowohl Gerichte als auch Staatsanwälte bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Entscheidungen. Dabei werden die ihnen übertragenen Aufgaben der Rechtspflege unabhängig und nicht weisungsgebunden gegenüber Vorgesetzten ausgeführt. Die Rechtspfleger verpflichten sich der Einhaltung von Recht und Gesetz und nehmen häufig richterliche Tätigkeiten wahr.

Die Aufgaben der Rechtspfleger sind im gleichnamigen Rechtspflegergesetz verankert, wobei mehrheitlich die freiwillige Gerichtsbarkeit Anwendung findet. Zu den klassischen Aufgaben gehören die Ausübung von:

  • Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht
  • Grundbuch- und Handelsrecht
  • Mahn-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
  • Zwangsvollstreckungen, Zwangsversteigerungen
  • Pfändungen

Die Ausbildung zum Rechtspfleger dauert mehrere Jahre und erfordert die Staatsangehörigkeit eines EU-Bürgers. Zunächst ist ein dreijähriges Studium an einer staatlichen Fachhochschule notwendig, dass sowohl theoretische Kenntnisse vermittelt als auch praktische Erfahrungen an den Gerichten ermöglicht. Am Ende des Studiums haben die Anwärter eine Rechtspflegerprüfung bzw. die zweite juristische Staatsprüfung abzuschließen. Erst mit Bestehen der Prüfung kann die Aufnahme in den Staatsdienst und die damit verbundene Ernennung zum Beamten erfolgen.

Entscheidungen und Beschlüsse der Rechtspfleger können grundsätzlich vor einem Beschwerdegericht beanstandet werden. Die Beschwerdekosten können bei entsprechender Absicherung von der Rechtsschutzversicherung des Streitenden erstattet werden. Ein günstiger Versicherungsschutz ist zu empfehlen.

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