Fahrlässigkeit

Als Fahrlässigkeit wird im Rechtssystem eine ausgeführte oder unterlassene Handlung bezeichnet, mit welcher sich das Straf- sowie Zivilrecht beschäftigt. Es wird als Teil eines Motivs gesehen, durch das ein Gesetzes- oder Gebotsverstoß begangen wurde. Das Gegenteil von Fahrlässigkeit ist die Vorsätzlichkeit. Während bei der Fahrlässigkeit die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, setzt eine Vorsätzlichkeit ein bewusstes Handeln beziehungsweise Nicht-Handeln voraus. Die Fahrlässigkeit ist wesentlicher Bestandteil im Zivilrecht, wo zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Überfährt zum Beispiel jemand beim Rückwärtssetzen den Puppenwagen eines Nachbarkindes, kann die als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da mangelnde Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann.

Anders verhält es sich im Strafrecht. Hier wird die Fahrlässigkeit nur dann behandelt, wenn die Tat an sich gegen das Strafrecht verstößt. Verursacht jemand zum Beispiel schuldhaft einen tödlichen Verkehrsunfall, fällt dies ohne Rücksicht auf eine eventuelle Fahrlässigkeit zur gerichtlichen Anklage im Strafrecht. Erst in zweiter Linie bei bewiesener Schuld stellt sich die Frage einer eventuellen Fahrlässigkeit, da diese Einfluß auf das Strafmaß nimmt. Für Interessenten, die sich Rechtsschutz versichern möchten, stehen unter GELD.de detaillierte Informationen über Versicherungen, welche eine günstige Rechtsschutzversicherung bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehen anbieten. Grundsätzlich sind diese allerdings nur im Bereich des Verkehrs- sowie Fahrerrechtsschutz und einem speziellen Strafrechtsschutz möglich.

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