Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht ist Teil des rechtsstaatlichen Systems einer Demokratie. Es umfasst einen internen juristischen Prozess, der sich auf natürliche Personen bezieht, welche im öffentlichen Dienst beruflich beschäftigt und für die Stadt, das Bundesland oder den Staat tätig sind. Unter Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst sind Personen zu verstehen, deren Aufgabenfeld die Ausführung von Dienstleistungen, die der Allgemeinheit dienen und/oder die Durchsetzung geltender Gesetze in der Bevölkerung, beinhaltet.

Darunter fallen zum Beispiel Beamte und nicht-verbeamtete Angestellte, wie:

  • Verwaltungsangestellte
  • Straßenreiniger
  • Polizisten
  • Gerichtsvollzieher
  • Rechtspfleger
  • Staatsanwälte
  • Richter
  • Politiker
  • Pflegepersonal städtischer Kranken- und Pflegeeinrichtungen

In dem Arbeitssektor des öffentlichen Dienstes ist die oberste Priorität, gesetzeskonform zu handeln und stets das Interesse der Allgemeinheit zu wahren. Kommt es hier bei einem Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst zu berechtigten Vorwürfen von Vorschrift- und Gesetzesverstoßen, so kann von Dritten gegen die betroffene Person ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Üblicherweise geht diesem eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde voraus. Bestechlichkeit, Diebstahl am Arbeitsplatz oder vorsätzliches Handeln gegen die Rechte von Bürger, zählen zu den Beispielen, die ein Verfahren im Disziplinarrecht zur Folge haben.

Je nach Schwere eines Vergehens können interne Strafen erfolgen, wie zum Beispiel eine befristete Suspendierung ohne Leistungsbezüge, Geldstrafen oder schlimmstenfalls eine außerordentliche Kündigung. Bei Beamten können zusätzlich bei schweren Vergehen die Ruhegelder einbehalten werden. Das Disziplinarverfahren funktioniert ähnlich wie das herkömmliche Strafrecht und es besteht ein Anspruch auf Verteidigung sowie Wiedersprucheinlegung. Dies kann hohe Kosten verursachen, die intelligent durch eine günstige Berufsrechtsschutz abgedeckt werden können.

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