BGB

Der Begriff BGB ist eine Abkürzung für das so genannte Bürgerliche Gesetzbuch. In diesem sind wesentliche Teile des Zivilrechts in Deutschland geregelt. Dies betrifft sowohl das Vertrags- als auch das Sachen-, Familien- und Erbrecht. Erstmals in Kraft trat das BGB im Jahr 1900 im deutschen Kaiserreich. Seine Aufgabe war es, die unterschiedlichen Rechtstraditionen der deutschen Länder innerhalb des Deutschen Reiches zu vereinheitlichen. In einzelnen Fällen wurde hierbei verschiedenen Regelungen gleichrangig Geltung eingeräumt. Entsprechend wurde etwa die damals für den norddeutschen Raum übliche Grundschuld genauso aufgenommen wie die im Süden übliche Hypothek.

Viele Grundsätze des BGB entspringen dem römischen Zivilrecht. Dies betrifft vor allem das Vertrags- und insbesondere das Sachenrecht. Im allgemeinen Teil beschäftigt sich das BGB außerdem mit juristischen Personen. Auch das Gesellschafts- und Vereinsrecht hat somit seine Grundlagen im BGB. Im Laufe der Jahrzehnte hat das BGB eine große Zahl von Änderungen erfahren. Hier ist vor allem die Schuldrechtsreform in 2001 zu erwähnen, welche das BGB in weiten Teilen an die Notwendigkeiten heutiger Rechtspraxis anpasste.

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