Welche Kosten bekommen Sie in Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet?
Folgende Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung:
- Anwaltsgebühren bei der freien Wahl eines Rechtsanwalts
- bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort die Kosten für einen Korrespondenzanwalt
- Gerichtskosten für Zeugengelder und Prozesse
- Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
- Gutachtenkosten für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen, in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
- Anwalts-, Steuerberaterkosten im Rahmen des Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
- bei Strafverfahren im Ausland die Kaution, Reisekosten zum ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird
Rechtsschutzversicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
Tarifkombinationen im Vergleich