Fragen und Antworten

Werden die Kosten vom Versicherer übernommen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen?

Nein, diese Kosten werden nicht übernommen. Wenn Sie als Versicherungsnehmer selbst eine Strafanzeige stellen, kommt die Rechtsschutz-Police nicht für die entstehenden Kosten auf, da das Stellen einer Strafanzeige nicht zum Versicherungsschutz gehört. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedindungen Ihres Anbieters. Grundlegend ist dies auch in den allgemeinen Rechtsschutzbedindungen geregelt.

Wird jedoch gegen Sie als Versicherungsnehmer eine Strafanzeige gestellt, sind die Kosten der Verteidigung durch die Rechtsschutzversicherung geschützt.

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