Fragen und Antworten

Welche Kosten sind bei einer Rechtschutzversicherung nicht mit enthalten?

Im Allgemeinen sind folgende Umstände bei einer Rechtschutzversicherung nicht mit versichert:

  • anfallende Kosten bei der alleinigen Wahrnehmung rechtlicher Interessen
  • Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden (außer Ordnungswidrigkeiten)
  • anfallende Kosten bei Streitigkeiten beim Umbau des Hauses bzw. der Eigentumswohnung
  • Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung
  • Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
  • Rechtsstreitigkeiten bei Erb- bzw. Familienrechtsauseinandersetzungen (außer Beratungsrechtschutz)
  • Patent- und Urheberrechtsverfahren

Grundsätzlich dürfen keine Geldstrafen bzw. Bußgelder aus der Rechtschutzversicherung beglichen werden.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses bemisst sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach den vereinbarten Versicherungsleistungen. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann der Beitrag niedriger ausfallen. Beim Familienrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz sind die Beiträge für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst meist günstiger.

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