Mindest-Eigenkapital-Anforderung

Die Mindest-Eigenkapital-Anforderung ist seit dem Beschluss von Basel II durch die Baseler Bankenaufsicht für die Kreditbranche in Europa ein ernst zu nehmender Begriff geworden, der die Eigenkapitalvorschriften der Banken und Kreditinstitute in einem wichtigen Bereich regelt. Durch die Mindest-Eigenkapital-Anforderung wird den Banken untersagt, Kredit in beliebiger Höhe auszureichen. Für jede Ausreichung muss die Eigenkapitaldeckung im Unternehmen gesichert sein. Die Banken dürfen Kredit nur unter Beachtung eines vorgegebenen Verhältnisses von Risiko und bestimmter Eigenkapitalmenge vergeben. Wird eine bestimmte Eigenkapitalquote unterschritten, bedeutet das den Wegfall weiterer Kreditgeschäfte. Jede Kreditvergabe muss die unterschiedlichen Risiken berücksichtigen, die mit speziellen Verfahren zur Risikobewertung berechnet werden. Die Vorschriften zur Mindesteigenkapitalanforderung sind flexibel anwendbar. Sie gewähren den Banken einen gewissen Spielraum. Je gründlicher und aufwendiger die Risikoprüfung eines Kreditnehmers durch die Banken ausfällt, desto geringer sind die Anforderungen an Mindesteigenkapital des Kreditgebers. Eine weitere Verwendung findet der Begriff der Mindest-Eigenkapital-Anforderung bei der Wohnungsbaufinanzierung (Eigenkapitalanforderung je Kreditnehmer von 20 bis 25 Prozent).

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