Millionenkredit

Der Traum oder die Notwendigkeit, eine große Geldsumme zu besitzen, erfüllt sich üblicherweise innerhalb der Bankenfinanzierung. Die Höhe der gewünschten Kreditsumme begrenzen lediglich Sicherheitsanforderungen und die jeweils unterschiedlichen Handhabungen. Der deutsche Gesetzgeber bezeichnet einen Kredit als Millionenkredit, wenn die Kreditsumme einen Betrag von 1,5 Millionen Euro übersteigt. Diese hohen Kredite sind zwar bei Bank- und Kreditinstituten nicht ungewöhnlich, müssen jedoch nach §14 Kreditwesengesetz vierteljährlich zur Evidenzzentrale der Bundesbank gemeldet werden. Damit sollen die Banken und Kreditinstitute im Prinzip vor sich selbst geschützt und gleichzeitig ein Überblick über die Verschuldung der Kreditinhaber von Millionenkrediten bei allen Bank- und Kreditinstituten gegeben werden. Diese statistische Erhebung wird auch Evidenzstatistik bezeichnet und von einer Evidenzzentrale durchgeführt. Das schreibt das Kreditwesengesetz ausdrücklich vor. Da Millionenkredite einem relativ hohen Risiko unterliegen, sind strenge Auflagen bindend, was auch eine lange Bearbeitungszeit erforderlich macht. Im Allgemeinen werden Kredite in großer Höhe aus Sicherheitsgründen mit einer risikobeseitigenden Restschuldversicherung abgeschlossen.

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