Freistellungserklärung

Die Freistellungserklärung bezeichnet den Verzicht einer Bank auf eine Teilgrundschuld an einem von ihr (mit)finanzierten Bau. Mit der Freistellungserklärung wird dem Eigentümer zugesichert, dass die Bank nach vollständiger Bezahlung keine Ansprüche mehr besitzt. Ein Beispiel:Wohnungsbau ist teuer - auch für Bauträger. Um größere Projekte finanzieren zu können, suchen sie sich oft Fremdkapital. Das Fremdkapital wird durch Kreditinstitute aufgebracht, die Sicherheiten verlangen, damit das Geld nicht abgeschrieben werden muss, beispielsweise im Falle einer Insolvenz. Sicherheiten im Bauwesen bestehen zumeist in Form einer Grundschuld. Bei Wohnanlagen mit mehreren Eigentumswohnungen oder Häusern wird eine Globalgrundschuld eingetragen, die alle eingeschlossenen Bauten umfasst. Wohnungs- oder Hauskäufer schließen ihren Vertrag mit dem Bauträger ab und zahlen ihm die Kosten. Wenn die Immobilie vollständig bezahlt ist, will der Eigentümer natürlich verhindern, dass die noch bestehende Globalgrundschuld auch sein Eigentum umfasst. In der Freistellungserklärung erklärt die Bank, dass all ihre Ansprüche für diese Wohnung nach Bezahlung erloschen sind.

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