Auflassungsvormerkung

Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um einen Begriff aus dem Recht der Grundstücks- und Immobilienübereignung. Da für die endgültige Eintragung eines neuen Grundstücks- oder Immobilieneigentümers zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die Eintragung als behördlicher Vorgang zudem einige Zeit in Anspruch nimmt, wurde das Instrument der Auflassungsvormerkung geschaffen. Der Immobilienkäufer erwirbt bereits mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags ein Recht an der Immobilie, muss aber vor einer endgültigen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zunächst den Kaufpreis entrichten. Gleichzeitig besteht für den bisherigen Eigentümer die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass alle Lasten aus dem Grundbuch gestrichen werden, die mit seinem Eigentum an der Immobilie verbunden waren. In der Regel handelt es sich dabei um die Eintragung von Hypotheken oder Grundschuldanerkenntnissen. Mit der Auflassungsvormerkung wird das Recht des Käufers bereits vor der endgültigen Abwicklung aller mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Handlungen an dem Grundstück dokumentiert und der bisherige Eigentümer in seinen Verfügungen eingeschränkt.

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